Rechte + Pflichten
BeförderungspflichtBei Fahrten innerhalb der Städte Sinsheim, Eppingen, Wiesloch und Walldorf und den dazugehörigen Ortsteilen haben alle Taxen Beförderungspflicht. Ausgenommen sind Fahrgäste, welche eine Gefährdung des Betriebes darstellen (aggressiv, bewaffnet, ansteckend krank, zahlungsunfähig…) oder welche stark beschmutzt sind. Beförderung von SachenUnsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern diese im Innenraum des Fahrzeugs befördert werden können. Gefährliche Gegenstände, oder solche, welche das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen. BezahlungDer Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu grossen Banknoten bezahlt werden. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währungen anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen oder, in bestimmten Fällen, eine Vorkasse als Sicherheit zu verlangen. Der Fahrgast sollte, im eigenen Interesse, das Wechselgeld sofort überprüfen, um eine spätere Reklamation auszuschliessen. FahrzeugwahlAn Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrer frei zu wählen. Somit besteht immer die Möglichkeit, ein Taxi mit unserer Werbung JENS' TAXEN auf den Türen auszuwählen. FahrtstreckeDer Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z.B. schnellere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke in Abstimmung mit dem Fahrgast vorgenommen werden. FundsachenFundsachen müssen von unseren Fahrern sofort gemeldet werden. Sollten Sie in einer unserer Taxen etwas verloren haben, rufen Sie uns an, oder mailen Sie uns. Alle in unseren Taxen gefundene Gegenstände werden bei uns registriert. GurtpflichtWie in jedem normalen PKW auch, müssen Sie in einem Taxi den Sicherheitsgurt anlegen. Der Fahrer ist in Gegenwart eines Fahrgastes von der Gurtpflicht befreit. Nichtraucher / RaucherAm 01.08.2007 trat das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) von Baden-Württemberg in Kraft. StrassenverkehrsordnungVerkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxen. Taxameter (Fahrpreisanzeiger)Alle Taxameter sind behördlich geeicht. |





