gesetzliche Krankenkassen
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Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).
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Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag.
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Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
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Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
andere Kostenträger
Bei Berufsgenossenschaften, Krankenhäusern (für Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes), benötigen wir nur eine Verordungung einer Krankenbeförderung. Diese muss im Vorfeld nicht durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden.
Daher ist zu beachten:
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